Was kostet ein Brandschutzkonzept?

Sie wollen einen schnellen Überblick über die Kosten die nach der Honorarordnung Heft Nr. 17 Leistungen für Brandschutz nach AHO entstehen? Wir stellen Ihnen einen schnellen Kostenkalkulator kostenfrei zur Verfügung.

Das Honorar für Grundleistungen für Brandschutz richtet sich nach der Bruttogrundfläche des Gebäudes bzw. der Teilflächen der entsprechenden Nutzungseinheiten, der jeweiligen Nutzung sowie Kriterien der Schwierigkeit für die Bearbeitung. Die Ermittlung ist jeweils für die einzelnen Nutzungseinheiten vorzunehmen und aufzusummieren. Verkehrswege und Technikflächen innerhalb einer Nutzungseinheit sind mit den Beiwerten der Nutzungseinheit zu bewerten.

Das Ergebnis ist die volle Kostenvorgabe nach der Honorarordnung.

Brandschutzkonzepte Karl Hügerich GmbH
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Leistungsphasen im Brandschutzkonzept

Leistungen für Brandschutz werden als Planungsleistung erbracht zur Festlegung der objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzanforderungen, deren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden sowie als Begleitung der Planung von Objekt- und Fachplaner in der Ausführungsplanung und Bauüberwachung. Sie beinhalten die nach den jeweiligen Landesbauordnungen geforderten Nachweise für den Brandschutz im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens, nicht jedoch die Prüfung dieser Nachweise als Prüfingenieure oder Prüfsachverständige.

Konkrete Tätigkeit im vorbeugenden Brandschutz

Die Tätigkeit erstreckt sich auf den vorbeugenden Brandschutz und lässt Grundleistungen anderer vorhandener Leistungsbilder unberührt (z.B. Planung des statisch-konstruktiven Brandschutzes; Nachweis der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile nach Leistungsbild Tragwerksplanung HOAI Anlage 14 oder Planungen für Anlagen der Feuerlöschtechnik nach Leistungsbild Technische Ausrüstung HOAI Anlage 15). Die Planung der Barrierefreiheit ist Gegenstand anderer Leistungsbilder und daher in diesem Leistungsbild nicht erfasst.

Leistungen für Brandschutz werden insbesondere erbracht bei baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten). Die Grundleistungen des nachfolgenden Leistungsbildes werden für die aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9 entsprechend nachfolgender Tabelle im Vom-Hundert-Satz der Honorare bewertet.

Leistungsbild Brandschutz

Es gibt Gebäudes (Sonderbau) für die – aufgrund ihrer besonderen Art und Nutzung – die standardisierten Vorschriften aus den Landesbauordnungen nicht mehr ausreichen bzw. nicht zutreffen. Daher bedürfen diese Sonderbauten oder Gebäude mit besonderer Zweckbestimmung einer tieferen, zielorientierten Betrachtung aus verschiedenen Sonderbauvorschriften und Abweichungen vom Bauordnungsrecht. In solchen Fällen spricht man von einer ganzheitlichen Konzeption, in der die geforderten Schutzziele auf eine komplexe Art und Weise sichergestellt werden. Das Ergebnis ist dann ein Brandschutzkonzept.

wie wir arbeiten

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Umsetzung

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Leistungsphasen 1 bis 9 im Brandschutzkonzept?

1. Grundlagenermittlung

Grundleistungen

  • Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind, und Festlegen der Aufgabenverteilung
  • Zusammenstellen der Ergebnisse

Besondere Leistungen

  • Bestandserfassung vor Ort
  • Auswerten von übergebenen Bauakten

2. Vorplanung

Grundleistungen

  • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchter Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften
  • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen
  • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
  • Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse

Besondere Leistungen

  • Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen
  • Erarbeitung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
  • Erarbeitung eines Evakuierungskonzepts für spezielle Fragestellungen
  • Ermittlung von Brandlasten vor Ort
  • Auswerten von übergebenen Listen/Sicherheitsdatenblättern zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen
  • Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege
  • Teilnehmen an Besprechungen, an denen Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird

3. Entwurfsplanung

Grundleistungen

  • Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
  • Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen
  • Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr
  • Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung

Besondere Leistungen

  • Festlegen der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analysen
  • Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes auf Basis ingenieurmäßiger Methoden

4. Genehmigungsplanung

Grundleistungen

  • Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung der Rechtsgrundlagen, die der Planung zugrunde liegen; des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagen-technischen und betrieblichen Maßnahmen; der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
  • Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagetechnischen Konzeptes
  • Begründen von Abweichungen
  • Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen

Besondere Leistungen

  • Überprüfen von Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht
  • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs

5. Ausführungsplanung

Grundleistungen

  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept
  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutz-technischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzeptes einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung
  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutz-relevanten Schnittstellen
  • Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
  • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
  • Zusammenstellen der Ergebnisse

Besondere Leistungen

  • Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
  • Mitwirken bei dem Erstellen einer gesonderten Bauvorlage zur Lüftungsanlage („Lüftungsgesuch“)
  • Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagen-technischen Brandschutzes
  • Mitwirken bei der Einholung von Zustimmung im Einzelfall
  • Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes
  • Mitwirken bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
  • Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern

6. Vorbereiten der Vergabe

Besondere Leistungen

  • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile des Leistungsverzeichnisses
  • Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis
  • Prüfen von Funktionsbeschreibungen des anlagen-technischen Brandschutzes
  • Mitwirken bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm

7. Mitwirken bei der Vergabe

Besondere Leistungen

  • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutz-relevanten Teile der Leistungsverzeichnisse

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Grundleistungen

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten
  • Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen
  • Brandschutz
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
  • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
  • Erstellen eines Statusberichtes einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme

Besondere Leistungen

  • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen
  • Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln
  • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle
  • Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix

9. Objektbetreuung

Besondere Leistungen

  • Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne
  • Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen
  • Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen
  • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans